IV. Schriftlich zu eröffnen: - dem Beschuldigten, v.d. Rechtsanwältin B.________ - der Generalstaatsanwaltschaft/Berufungsführerin Mitzuteilen: - der Vorinstanz - der Koordinationsstelle Strafregister (Urteil mit Begründung; nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde) Bern, 18. November 2024 Im Namen der 2. Strafkammer (Ausfertigung: 10. März 2025) Die Präsidentin i.V.: Oberrichterin Weingart Der Gerichtsschreiber: