1.1 des Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen, begangen am 13. September 2021 in Bern; 1.2 der Übertretung des Strassenverkehrsgesetzes durch unnötiges Verweilen auf der Fahrbahn, begangen am 13. September 2021 in Bern; 2. A.________ für die rechtskräftigen Schuldsprüche gemäss Ziff. II.1 hiervor zu einer Übertretungsbusse von CHF 220.00 verurteilt wurde; unter Festsetzung der Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung auf 3 Tage. III. A.________ wird schuldig erklärt: der Nötigung, begangen am 4. Oktober 2021 in Zürich und in Anwendung der Artikel