26 24. Fazit Der Beschuldigte ist folglich zu einer Geldstrafe von 12 Tagessätzen zu CHF 170.00, ausmachend CHF 2'040.00, zu verurteilen. Der Vollzug der Strafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf zwei Jahre festgesetzt. Zudem ist der Beschuldigte zu einer Verbindungsbusse von CHF 510.00 zu verurteilen. Die Ersatzfreiheitsstrafe wird auf 3 Tage festgesetzt. V. Kosten und Entschädigung