Unter Berücksichtigung der Obergrenze von 1/5 ist die Verbindungsbusse vorliegend auf CHF 510.00 festzulegen (20 % von 15 Strafeinheiten x CHF 170.00 Tagessatzhöhe). Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 3 Tage festgesetzt.