25 ter Berücksichtigung eines mittleren Pauschalabzuges von 25 % sowie eines Unterstützungsabzugs von 15 % für die Ehefrau resultiert ein hypothetisches Einkommen von CHF 4'267.50, was grundsätzlich einen Tagessatz von CHF 140.00 ergibt. Mit Blick auf das beachtliche Vermögen des Beschuldigten (vgl. pag. 38 und pag. 259) bildet der errechnete Tagessatz die wirtschaftlichen Verhältnisse des Beschuldigten jedoch nicht hinlänglich ab.