Pensionskasse von monatlich CHF 2'252.25 sowie eine kleine Rente von CHF 305.55 (pag. 120 Z. 31. ff.). Gemäss Erhebungsbericht vom 24. Mai 2023 hat sich dies dahingehend verändert, als der Beschuldigte neu monatliche Renten von CHF 2'000.00 (AHV) sowie CHF 2'300.00 (Pensionskasse) erhält (pag. 258 f.). Hinzu kommt, dass der Beschuldigte gemäss Erhebungsbericht vom 24. Mai 2023 über mehrere Liegenschaften verfügt (pag. 259). Die Kammer kommt zum Schluss, dass zumindest das Mehrfamilienhaus in E.________ (Ort) nicht selbstbewohnt ist, was mit einem hypothetischen Einkommen von CHF 1'200.00 pro Monat zu berücksichtigen ist.