19. Täterkomponente Die Täterkomponente umfasst das Vorleben, die persönlichen Verhältnisse sowie das Verhalten nach der Tat und im Strafverfahren. 19.1 Persönliche Verhältnisse sowie Vorleben Der Beschuldigte ist am ________ (Datum) in F.________ (Ort) geboren (pag. 24) und arbeitete vor seiner Pensionierung als ________ (berufliche Tätigkeit) (pag. 120 Z. 29; pag. 258 f.). Er ist verheiratet (pag. 24; pag. 74 Z. 166) und hat sowohl Kinder als auch Enkelkinder (pag.