18.2.3 Fazit zur subjektiven Tatschwere Die subjektiven Tatkomponenten sind insgesamt leicht verschuldensmindernd zu berücksichtigen. 18.3 Fazit zu den Tatkomponenten Unter Berücksichtigung aller Tatkomponenten liegt das Tatverschulden im sehr leichten Bereich. Eine hypothetische Geldstrafe von 15 Tagessätzen erscheint der Kammer als angemessen.