Die Beweggründe des Beschuldigten waren primär politisch motiviert, aber zu einem gewissen Grad auch altruistisch. So ist den wenigen Aussagen des Beschuldigten zu entnehmen, dass er sich im Wesentlichen dafür einsetzt, dass die Politik wirksam gegen die Klimaerwärmung vorgeht. Ob es sich beim vom Beschuldigten gewählten Vorgehen um ein wirksames Mittel gegen den Klimawandel handelt, kann an dieser Stelle offen bleiben. Dieser Umstand ist ebenfalls leicht verschuldensmindernd zu werten. 18.2.2 Vermeidbarkeit der Gefährdung des betroffenen Rechtsguts Der Beschuldigte hätte sich ohne Weiteres gesetzeskonform verhalten können.