Trotz der verweigerten Bewilligung wurde die Demonstration durchgeführt. Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass die Stadtpolizei Zürich vorgängig über die Aktion informiert wurde. Dies ermöglichte es immerhin, bereits im Voraus Vorkehrungen zu treffen, um die Auswirkungen der unbewilligten Aktion möglichst gering zu halten. Der Beschuldigte ging weder besonders raffiniert noch skrupellos vor, zeigte allerdings auch eine gewisse Renitenz, zumal er von der Polizei von der Örtlichkeit weggetragen werden musste. Dass die Kundgebung friedlich verlief, darf schliesslich erwartet werden.