Zudem darf bezweifelt werden, dass der Stellungnahme derjenige Sachverhalt zugrunde lag, welcher vorliegend als erstellt gilt. So wird von einem «sit-in sur Uraniastrasse à Zurich, en distribuant des informations et engageant des discussions avec les passants» geschrieben, was fälschlicherweise auf eine rechtskonforme Verhaltensweise der Demonstrierenden schliessen lässt. Dass allerdings eine Strassenblockade erwirkt und damit im Ergebnis in strafbarer Weise nötigend auf zahlreiche Verkehrsteilnehmende eingewirkt wurde, bleibt verschwiegen.