Wie bereits ausgeführt, trifft es zu, dass die Behörden bei friedlichen Kundgebungen eine gewisse Toleranz zeigen müssen. Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass durch das Verhalten des Beschuldigten anlässlich der Blockade der Uraniastrasse zahlreiche Verkehrsteilnehmende über mehrere Stunden davon abgehalten wurden, ihren freien Willen zu betätigen resp. sich gemäss diesem fortzubewegen. Dies war denn auch die Absicht des Beschuldigten sowie der weiteren Teilnehmenden der Demonstration und nicht lediglich eine indirekte Nebenfolge. Das hiervor erwähnte Fernziel rückte dadurch stark in den Hintergrund.