Ausserdem ist darauf hinzuweisen, dass die von der Aktion betroffenen Personen für die von der Aktion beklagten Umstände weder allein verantwortlich sind noch, dass sie alleine massgeblich zu deren Beseitigung beitragen könnten. Die mit der Aktion bezweckte Aufmerksamkeit für den Umweltschutz hätte ohne weiteres auch mit anderen und rechtmässigen Mitteln erreicht werden können, bspw. mit einer bewilligten Demonstration oder durch eine Versammlung an einem anderen Ort als auf einer befahrenen Strasse (bspw. in einem der Pärke, welche in Zürich zahlreich vorhanden wären).