Ebenso war die Manipulation einer Bahnschranke, die zu einer 10-minütigen Blockierung des Verkehrs führte, tatbestandsmässig, da die Aktion gerade auf die Behinderung des Verkehrs abzielte (BGE 119 IV 301 E. 3a). Gemäss einem Urteil des Obergerichts des Kantons Zürich führte eine Blockade von rund zwölf Minuten zu einem Schuldspruch wegen Nötigung (Urteil des Obergerichts des Kantons Zürich vom 19. September 2022, SB220276, E. 3.2). Ein weiteres Urteil des Obergerichts des Kantons Zürich betrifft die gleiche Kundgebung, wie der vorliegend zu beurteilende Sachverhalt. Die beschuldigte Person nahm dort zwischen 13:20 Uhr und 15:00 Uhr an der Kundgebung teil.