Der Beschuldigte war zwischen 13:20 bis 15:05 Uhr Teil dieser Aktion. Der Beschuldigte hinderte durch seine Teilnahme an der unbewilligten Kundgebung die Teilnehmer des Individualverkehrs daran, während rund viereinhalb Stunden die Uraniastrasse an der fraglichen Stelle zu befahren. Die betroffenen Verkehrsteilnehmer wurden – wie das Beweisergebnis ergeben hat – gezwungen, entweder vor Ort im Stau stehen zu bleiben oder einen Umweg zu nehmen, um an ihr jeweiliges Ziel zu gelangen, wobei sie einen Zeitverlust in Kauf nehmen mussten. Zudem lag der Tramverkehr während einer Stunde und 20 Minuten still.