181 N. 55). 14.2 Erwägungen der Kammer Vorliegend kommt einzig die Tatbestandsvariante «durch andere Beschränkung seiner Handlungsfähigkeit» in Betracht. Gemäss dem erstellten Sachverhalt versammelten sich Teilnehmende der unbewilligten Kundgebung gegen 12:00 Uhr und stellten sich anschliessend auf die Uraniastrasse, Höhe ________ (Strassennummer).