Zudem führte die nötig gewordene Umleitung zu einem grösseren Verkehrsaufkommen auf den Umleitungsrouten (Nachtragsbericht, pag. 266), womit auch diejenigen Automobilisten, welche sich von Beginn weg durch eine Verkehrsapplikation leiten liessen, von den negativen Auswirkungen der Strassenblockade tangiert waren. Insofern ist für die Kammer im Gegensatz zur Vorinstanz erstellt, dass die Verkehrsteilnehmenden die Uraniastrasse sowie die Rudolf-Brun-Brücke während der über mehrere Stunden dauernden Strassenblockade nicht passieren konnten. Dadurch kam der Individualverkehr zumindest teilweise zum Stehen.