Es mag zwar zutreffen, dass gewisse Automobilisten – insbesondere solche, welche nicht ortskundig sind – sich mittels Applikation durch den Strassenverkehr leiten lassen. Es liegt aber auf der Hand, dass dies nicht für sämtliche Teilnehmende des Individualverkehrs zutrifft und schon gar nicht für diejenigen Verkehrsteilnehmenden, welche in den ebenfalls blockierten Trams unterwegs waren oder welche sich bereits auf der besagten Strecke befanden und, aufgrund der sich bildenden Menschenansammlung auf der Strasse, zum Anhalten gezwungen wurden. Zudem führte die nötig gewordene Umleitung zu einem grösseren Verkehrsaufkommen auf den Umleitungsrouten (Nachtragsbericht, pag.