Und selbst bei sieben Fahrzeugen pro Minute wären im Übrigen bei einer viereinhalbstündigen Blockade eine Vielzahl von Verkehrsteilnehmenden betroffen. Auch, dass am 4. Oktober 2021 der Verkehr aufgrund der unbewilligten Demonstration grosszügig umgeleitet werden musste, hat – in Übereinstimmung mit dem soeben erwähnten Urteil des Obergerichts des Kantons Zürich (E. III./3.1.2) – als notorisch zu gelten und ist im Übrigen aktenkundig: So musste aufgrund der Sperrungen der Uraniastrasse und der Rudolf-Brun-Brücke der Verkehr über den Bahnhofplatz und die Bahnhofbrücke sowie über den Bürkliplatz und die Quaibrücke