Dass an einem Werktag um die Mittags- und Nachmittagszeit zahlreiche Verkehrsteilnehmende von der Demonstration und der damit einhergehenden Umleitung betroffen waren, ist offenkundig, zumal es sich bei der Uraniastrasse um eine stark frequentierte Verkehrsachse der Stadt Zürich handelt, die an die Rudolf-Brun- Brücke anschliesst (siehe auch Urteil des Obergerichts des Kantons Zürich SB220384 vom 17. März 2023 E. III./3.1.2, welches sich mit derselben Demonstration befasste). So hielt denn auch die Stadtpolizei Zürich in ihrem Nachtragsbericht vom 19. Juni 2023 fest, dass von der Dienstabteilung für Verkehr der Stadt Zürich