Dass der öffentliche Verkehr auf der Bahnhofstrasse – wie von der Polizei festgehalten – während rund einer Stunde und 20 Minuten zum Erliegen kam, erscheint vor dem Hintergrund, dass die Blockade der Uraniastrasse und der Rudolf-Brun-Brücke zu einem Rückstau auf den angrenzenden Strassen führte, als naheliegende Folge, weshalb darauf abzustellen ist. Weiter erachtet es die Kammer als erstellt, dass der Beschuldigte zwischen 13:20 Uhr und 15:05 Uhr Teilnehmer der erwähnten Aktion war, indem er sich ebenfalls – ohne fixe Position – auf die Strasse stellte (pag. 16 f.; pag. 122, Z. 27 ff.; pag. 123, Z. 1 ff.). Letzteres wird vom Beschuldigten denn auch gar nicht bestritten (pag.