11; pag. 15 ff.; pag. 122, Z. 27 ff.; pag. 123, Z. 1 ff.; pag. 266 f.). Die Kammer teilt darüber hinaus die Auffassung der Berufungsführerin, wonach gestützt auf die polizeilichen Berichte sachverhaltsmässig erstellt ist, dass es für den motorisierten Individualverkehr kein Durchkommen mehr gegeben hat, wes-