Der von der Vorinstanz festgestellte Sachverhalt ist im Wesentlichen unbestritten. Gestützt auf die Angaben des Beschuldigten, die sich in den Akten befindlichen Bilder, den Polizeirapport vom 4. November 2021 sowie den Nachtragsbericht der Stadtpolizei Zürich vom 19. Juni 2023 ist erstellt, dass sich am 4. Oktober 2021 eine grössere Anzahl Personen in der Umgebung der Uraniastrasse versammelten und sich diese anschliessend gegen 12:00 Uhr auf die Uraniastrasse begaben und diese Strasse ab 12:13 Uhr mit Plakaten und Fahnen für den Individualverkehr bis um ca. 16:45 Uhr und somit während rund viereinhalb Stunden blockierten (pag. 11;