469 ff.). Die Berufungsführerin rügte sachverhaltsmässig, es lasse sich dem Polizeirapport vom 4. November 2021 entnehmen, dass die Uraniastrasse sowie die Rudolf-Brun- Brücke gegen 12:00 Uhr durch mehrere Personen mit Plakaten und Fahnen blockiert worden sei, weswegen der Individualverkehr grossräumig hätte umgeleitet werden müssen. Dem Beschuldigten sei bewusst gewesen, dass die Trams an der Durchfahrt gehindert würden. Aus dem Nachtragsbericht vom 19. Juni 2023 ergebe sich ferner u.a., dass der Verkehr auf der Uraniastrasse, zwischen der Bahnhofstrasse und dem Limmatquai, ab 12:13 Uhr in beide Richtungen blockiert worden sei.