3. Die Kosten des Berufungsverfahrens seien vom Kanton Bern zu tragen und dem Berufungsgegner seien die Kosten für die Verteidigung für das Berufungsverfahren gemäss eingereichter Honorarnote zu erstatten; 4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge inkl. 7.7% resp. 8.1% MWST im erst- und oberinstanzlichen Verfahren.