6.2 Anträge des Beschuldigten Rechtsanwältin B.________ stellte anlässlich der oberinstanzlichen Berufungsverhandlung namens des Beschuldigten die folgenden Anträge (pag. 479): 1. Die Berufung der Berufungsführerin sei vollumfänglich abzuweisen, soweit darauf eingetreten wird; 2. Das erstinstanzliche Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland, Einzelgericht, vom 9. März: 2023 sei vollumfänglich zu bestätigen, namentlich sei festzustellen, dass