A.________ sei gestützt darauf in Anwendung der einschlägigen Gesetzesbestimmungen zu verurteilen: 1. zu einer Geldstrafe von 12 Tagessätzen zu CHF 100.00, ausmachend total CHF 1’200.00, wobei der Vollzug der Geldstrafe mit einer Probezeit von 2 Jahren aufzuschieben sei; 2. zur Bezahlung der erst- und oberinstanzlichen Verfahrenskosten (inkl. eine angemessene Gebühr gemäss Art. 21 VKD).