Es sei festzustellen, dass das erstinstanzliche Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 9. März 2024 (recte: 2023) in Rechtskraft erwachsen ist hinsichtlich 1. der Schuldsprüche wegen Ungehorsams gegen eine amtliche Verfügung und Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz; 2. der Verurteilung zu einer Übertretungsbusse von CHF 220.00 (Ersatzfreiheitsstrafe 3 Tage). II. A.________ sei schuldig zu erklären wegen Nötigung, begangen am 4. Oktober 2021 in Zürich. III.