320 ff.), diverse Fotos (pag. 324 ff.), ein Schreiben des Beschuldigten vom 16. September 2024 (pag. 328 f.), zwei Zeitungsberichte (pag. 330 f.), ein Rapport der Vereinten Nationen AL CHE 7/2023 vom 29. Januar 2024 (pag. 395 ff.) sowie eine Einstellungsverfügung betreffend den Beschuldigten vom 3. September 2024 (pag. 444 ff.) zu den Akten erkannt. Im oberinstanzlichen Verfahren wurde zudem von Amtes wegen ein Bericht über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Beschuldigten (datierend vom 24. Mai 2023; pag. 258 f.) sowie ein aktueller Strafregisterauszug (datierend vom 5. November 2024) eingeholt (pag. 438 f.).