Mit Eingabe vom 8. Mai 2023 führte der Beschuldigte aus, er habe diesem Antrag nichts entgegenzusetzen. Er beantragte, es sei im Nachtragsbericht überdies über weitere Fragen Auskunft zu geben (pag. 236 f.). Am 9. resp. 16. Mai 2023 wurden die Anträge der Parteien gutgeheissen (pag. 244, 249) und die Erstellung des Nachtragsberichts durch die Stadtpolizei Zürich in Auftrag gegeben (pag. 251 f.). Der entsprechende Nachtragsbericht datiert vom 19. Juni 2023 und ging am 22. Juni 2023 beim Obergericht ein (pag. 266). Weiter wurden diverse Google-Maps Auszüge (pag. 320 ff.), diverse Fotos (pag.