5. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Im Rahmen der Berufungserklärung beantragte die Berufungsführerin, es sei bei der Stadtpolizei Zürich ein Nachtragsbericht einzuholen betreffend die Fragen, wie, warum und wie lange der öffentliche Verkehr und der Individualverkehr wegen der unbewilligten Demonstration vom 4. Oktober 2021 im Bereich der Uraniastrasse und der Rudolf-Brun-Brücke umgeleitet werden mussten und welche Folgen daraus resultierten (pag. 229). Mit Eingabe vom 8. Mai 2023 führte der Beschuldigte aus, er habe diesem Antrag nichts entgegenzusetzen.