441 ff.). Mit Verfügung vom 14. November 2024 teilte die Verfahrensleitung den Parteien einlässlich begründet mit, dem Ersuchen der Verteidigung, die Verhandlung in einem Gerichtssaal durchzuführen, in welchem 13 Zuschauerinnen und Zuschauer Platz finden, könne nicht entsprochen werden. Gleichzeitig wurde verfügt, dass fünf Zuschauerinnen und Zuschauer zur Berufungsverhandlung zugelassen werden, wobei Vertrauenspersonen des Beschuldigten und Medienschaffenden der Vortritt gewährt werde (pag. 450 f.). Anlässlich der oberinstanzlichen Berufungsverhandlung vom 18. November 2024 stellte Rechtsanwältin B.______