unter Auferlegung der anteilsmässigen Verfahrenskosten von CHF 1'150.00, an den Kanton Bern. Wird keine schriftliche Begründung verlangt, reduzieren sich die Verfahrenskosten um CHF 300.00. Die reduzierten Verfahrenskosten betragen damit CHF 850.00. II. A.________ wird schuldig erklärt: 1. des Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen, begangen am 13. September 2021 in Bern 2. der Übertretung des Strassenverkehrsgesetzes durch unnötiges Verweilen auf der Fahrbahn, begangen am 13. September 2021 in Bern