Rechtsmittelbelehrung Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit Zustellung beim Bundesgericht, Av. du Tribunal fédéral 29, 1000 Lausanne 14, unter den Voraussetzungen der Art. 39 ff., 78 ff. und 90 ff. BGG Beschwerde in Strafsachen geführt werden. Die Beschwerde muss den Anforderungen von Art. 42 BGG entsprechen. 20