2. Es wird festgestellt, dass der Anklagegrundsatz verletzt ist. Das Urteil des Kantonalen Wirtschaftsstrafgerichts (Einzelgericht) vom 5. Dezember 2022 wird aufgehoben und die Anklage bzw. die als Anklageschriften geltenden Strafbefehle werden im Sinne der Erwägungen an die Kantonale Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte zurückgewiesen. Die Rechtshängigkeit und Verfahrensleitung geht an die Kantonale Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte zurück. 3. Das Berufungsverfahren SK 23 163-165 wird als dadurch erledigt vom Geschäftsverzeichnis des Obergerichts des Kantons Bern abgeschrieben.