fahren mit Kostennote vom 1. Dezember 2022 ein Honorar von CHF 34'955.00 (114 Stunden 51 Minuten à CHF 300.00 und 3 Stunden 20 Minuten à CHF 150.00), eine Reisepauschale von CHF 375.00 und Auslagen von CHF 1'109.30 nebst der MWST geltend (pag. 18 497). Für die obsolet gewordenen Aufwendungen im erstinstanzlichen Verfahren ist mit vorliegendem Beschluss ein Aufwand von 22 Stunden à CHF 250.00, ausmachend CHF 5'500.00, zu entschädigen. Da der erste Verhandlungstag so oder anders angefallen wäre (Behandlung der Vorfragen), ist lediglich für die zwei weiteren Verhandlungstage eine Reisepauschale zu sprechen.