16 muss Rechtsanwalt F.________ für die für ihn erbrachte Leistung in der Schweiz keine Mehrwertsteuer abliefern. Dem zu entschädigenden Honorar ist somit keine MWST hinzuzurechnen. Auch hier ist bezugnehmend auf die obigen Ausführungen ein Honorar von CHF 6'937.50 (sich orientierend an 27 Stunden 45 Minuten à CHF 250.00) zuzüglich Auslagen zu sprechen.