(Ortschaft). Die Reisezeit von R.________ (Ortschaft) nach Bern (Obergericht) beträgt mit dem Auto eine gute halbe Stunde, mit den öffentlichen Verkehrsmitteln rund eine Stunde pro Weg. Rechtsanwalt F.________ ist somit lediglich eine halbe Reisepauschale von CHF 150.00 zu gewähren. Weil der Beschuldigte 3 seinen Wohnsitz in S.________ (Land) und damit im Ausland hat,