In concreto betreffend den Beschuldigten 1 21.5.1 Fürsprecher Dr. B.________ weist für die Bemühungen im Berufungsverfahren mit Kostennote vom 24. Juni 2024 (pag. 18 1151) einen Zeitaufwand von 45 Stunden à CHF 250.00 sowie Auslagen im Umfang von CHF 240.60 und die MWST aus, total ausmachend CHF 12'411.75. Unter Berücksichtigung des oben Ausgeführten erscheint für die sich nun als überflüssig erweisenden Aufwände im Berufungsverfahren ein Honorar von CHF 6'937.50 (sich orientierend an 27 Stunden 45 Minuten à CHF 250.00), zuzüglich der geltend gemachten Auslagen von CHF 240.60 und MWST gerechtfertigt.