Durch diese Vorgehensweise (die sich nun ex post als richtig erwiesen hätte) wäre den Parteien bzw. ihren Vertretern die Anwesenheit an der gesamten restlichen Verhandlung erspart geblieben. Die entsprechende Verhandlungsdauer nach Behandlung der Vorfragen beläuft sich auf rund 22 Stunden (inkl. Pausen): 16. November 2022: 14:30 Uhr bis 18:25 Uhr; 17. November 2022: 08:30 Uhr bis 18:20 Uhr; 30. November 2022: 08:10 bis 16:05 Uhr (vgl. pag. 18 194, 18 236, 18 394, 18 395, 18 494). Wie bereits die Vorinstanz rechnet die Kammer auch hier mit einem durchschnittlichen Stundenansatz von CHF 250.00 (vgl. Ziff. V.21.3.3 hiervor).