Dies ergibt für die Verteidiger einen nun zu entschädigenden Aufwand von je 27 Stunden 45 Minuten, für den Vertreter des Strafklägers bzw. der Straf- und Zivilkläger von 30 Stunden 45 Minuten. Praxisgemäss wird mit einem durchschnittlichen Stundenansatz von CHF 250.00 gerechnet (vgl. ausführlich hierzu Urteil des