Verteidiger (Synergieeffekte): 20 Stunden, davon je nach Prozessfortgang erneut verwendbar: 6 Stunden, daher jetzt entschädigt: 14 h; Vertreter der Straf- bzw. Straf- und Zivilkläger: 24 Stunden, davon wiederverwendbar: 7 Stunden, somit jetzt entschädigt: 17 Stunden; - diverse übrige Eingaben/Kenntnisnahmen etc.: 2 Stunden. Dies ergibt für die Verteidiger einen nun zu entschädigenden Aufwand von je 27 Stunden 45 Minuten, für den Vertreter des Strafklägers bzw. der Straf- und Zivilkläger von 30 Stunden 45 Minuten.