_), Vorbereitung der Berufungsverhandlung/Plädoyers inkl. Auffrischung der Aktenkenntnis (alle Parteivertreter), Teilnahme an der Hauptverhandlung (alle Parteivertreter), Einreichung der Kostennoten, teilweise inkl. kurzer Stellungnahme zur Kostenliquidation, sowie Kenntnisnahme der übrigen Kostennoten (alle Parteivertreter). 21.3.2 Die Aufwände im Zusammenhang mit der Anmeldung und Erklärung der Berufung bzw. Anschlussberufung sind zu entschädigen. Ebenso das Studium der vorinstanzlichen Urteilsbegründung, wobei zu berücksichtigen ist, dass dieser Aufwand teilweise auch weiterhin von Nutzen sein kann.