Im oberinstanzlichen Verfahren 21.3.1 Nach dem erstinstanzlichen Urteil sind folgende Aufwände angefallen: Berufungsanmeldung und Berufungserklärung inkl. Stellung von Beweisanträgen (Rechtsanwalt Dr. I.________), Lektüre der Urteilsbegründung (Begründung umfassend 108 Seiten), Erklärung der Anschlussberufung (Fürsprecher Dr. B.________ sowie Fürsprecher und Notar D.________), Stellungnahme zu Beweisanträgen (alle drei Verteidiger), zwei Fristerstreckungsgesuche sowie Nachreichung der Anwaltsvollmacht (Rechtsanwalt F.________), Ausfüllen der Terminumfrage für die Berufungsverhandlung (alle Parteivertreter), Lektüre/