YVONA, in: Donatsch Andreas/Lieber Viktor/Summers Sarah/Wohlers Wolfgang [Hrsg.], Kommentar zur Schweizerischen Strafprozessordnung, 3. Auflage 2020, N 16 zu Art. 428). 19.2 Vorliegend ist zu berücksichtigen, dass die Rückweisung zufolge Verletzung des Anklagegrundsatzes erfolgt und nicht etwa aufgrund unverwertbarer Beweiserhebungen, die nun zu wiederholen wären und damit zu doppeltem Aufwand führen würden. Auch wurden keine Beweismittel aus den Akten gewiesen, weshalb auch diesbezüglich keine unnötigen Aufwände getätigt wurden.