18. Zusammenfassend ist das vorinstanzliche Urteil aufzuheben und die Anklage im Sinne der Erwägungen an die Staatsanwaltschaft zurückzuweisen. Diese wird zu prüfen haben, ob die Anklageschriften im Sinne der Erwägungen ergänzt werden können oder ob die Strafverfahren betreffend den Vorwurf der Misswirtschaft allenfalls einzustellen sein werden. V. Kosten und Entschädigungen