165 mit Hinweisen), ist notwendig, um diesen Vorwurf konkret überprüfen bzw. sich dagegen wehren zu können. Die pauschale Aussage, es habe eine Verschlimmerung der Überschuldung stattgefunden, ohne dass entsprechende Umstände näher konkretisiert würden, ermöglicht keine hinreichende Verteidigung gegen einen greifbaren Vorwurf. Der Staatsanwalt erklärte anlässlich der Berufungsverhandlung, man hätte hierzu zwar noch erwähnen können, dass die Verschlechterung der Vermögensverhältnisse insbesondere auf Fremdkapitalzinsen und zusätzliche Darlehen zurückzuführen sei; diese Ergänzung sei im Endeffekt jedoch entbehrlich.