Sodann wird Folgendes ausgeführt (Ausführungen in Klammern nur beim Beschuldigten 3): Aufgrund des Scheiterns der Sanierungsbemühungen war eine erfolgreiche Sanierung spätestens ab Januar oder Februar 2008 offensichtlich nicht mehr realistisch. Auch im weiteren Verlauf gelang die Sanierung nicht – insbesondere führte der im Jahre 2008 durchgeführte Patentverkauf an die Tochterbzw. Schwestergesellschaft Q.________ SA mangels Werthaltigkeit der entsprechenden Forderung nicht zu einer effektiven Sanierung –, sondern die Überschuldung der Gesellschaft verschlimmerte sich (bis zum Konkurs am 1. April 2014) weiterhin.