der Beschuldigte 3 als Verwaltungsrat und Geschäftsführer – hätten aufgrund laufender Sanierungsbemühungen auf eine (ersatzweise) Überschuldungsanzeige verzichtet. Weiter werden die wesentlichen Sanierungsbemühungen vor Januar/Februar 2008 sowie deren Auswirkungen beschrieben. Sodann wird Folgendes ausgeführt (Ausführungen in Klammern nur beim Beschuldigten 3): Aufgrund des Scheiterns der Sanierungsbemühungen war eine erfolgreiche Sanierung spätestens ab Januar oder Februar 2008 offensichtlich nicht mehr realistisch.