EMRK über die Art und den Grund der erhobenen Vorwürfe in Kenntnis zu setzen. Er soll in die Lage versetzt werden, sich – ohne Einsicht in die Untersuchungsakten – über den ihm vorgeworfenen Sachverhalt Klarheit zu verschaffen. Die Anklageschrift erfüllt damit eine Informationsfunktion, um eine wirkungsvolle Verteidigung zu ermöglichen (HEIM- GARTNER/NIGGLI, in: Basler Kommentar StPO, 3. Auflage, Basel 2023 [nachfolgend: BSK StPO-BEARBEITER], N 1 zu Art. 325). Art. 325 Abs. 1 lit. f StPO hält die gesetzlichen Minimalanforderungen an die Formulierung des Sachverhalts in inhaltlicher Hinsicht fest.